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1. Allgemeines Nachstehende Regelungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch, soweit anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen werden, für zukünftige Geschäfte.
2. Angebote/Preise Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit angegeben. Modell-und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Preise grundsätzlich Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer ab Herstellungswerk bzw. Auslieferungslager. Zugesetzt werden die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung sowie ggfl s. Sockel, Bepflanzung, Granulat, Montage und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Auch bei vereinbarten Festpreisen sind wir berechtigt, die zur Zeit der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer in Verrechnung zu bringen.
3. Lieferung und Abnahme Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Lieferung werden ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Umstände höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten. Diesen Umständen stehen gleich Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, ohne dass wir diese Umstände zu vertreten hätten, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese Umstände eintreten und ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Die Gefahr geht, auch wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, beim Verlassen des Werkes bzw. unseres Auslieferungslagers auf den Käufer über. Bei verzögertem Versand, welcher vom Käufer zu vertreten ist, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Lieferung versteht sich grundsätzlich ohne Abladen durch den Anlieferer und unter der Voraussetzung einer dem Liefergut entsprechenden befahrbaren Anfuhrstrasse. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäss durch vom Käufer in genügender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Eine Beförderung in das Gebäude findet nicht statt. Wartezeiten werden nach den Sätzen des Gütertarifs berechnet. Transportschäden und Fehlmengen sind dem Frachtführer beim Entladen der Ware unverzüglich schriftlich zu melden. Ohne diese Schadensmeldungen unter Rückgabe der Frachtpapiere ist eine Bearbeitung der Schadensvorgänge nicht möglich.
4. Sonderbestellungen Waren, die von uns nicht im Onlineshop angeboten werden, gelten als Sonderbestellungen. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen.
5. Rückgaben Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferungen berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren-Nettowertes, mindestens aber CHF 50.00. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von Gardenparc bestätigt werden.
6. Gewährleistung Der Käufer hat die Ware nach Empfang zu untersuchen und gegebenenfalls, wenn sich ein Mangel zeigt, Anzeige zu machen. Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Ware vom Käufer verbraucht, vermischt oder veräussert wurde. Dies gilt als vorbehaltlose Genehmigung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Im Falle form- und fristgerecht angebrachter Mängelrügen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein halbes Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Sollten Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachhaltig fehlschlagen, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung begehren. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht, soweit Schäden durch Verwendung eines etwa fehlerhaften Vertragsgegenstandes entstanden sind. Bei Mengenwaren ist die Ware nach Durchschnittsanfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Mit Rücksicht auf die Art der Produkte und ihre Ver- oder Bearbeitung sind handelsübliche Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Abmessungen, Festigkeit, Wasseraufnahme, Gewicht oder ähnlichen Eigenschaften, nicht zu beanstanden. Bei Fremderzeugnissen treten wir im Falle eines Gewährleistungsmangels unsere Ansprüche gegen den Fremderzeuger an den Käufer ab. Vor unserer Inanspruchnahme hat der Besteller zunächst gegenüber dem angegeben Fremderzeuger seine Ansprüche geltend zu machen. Das gilt auch und insbesondere, soweit der Fremderzeuger (Hersteller) eine Garantie für seine Produkte übernommen hat. Die Beseitigung von Mängeln können wir ablehnen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Schäden aufgrund unsachgemässer Verwendung, Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiss begründen keinerlei Gewährleistungsansprüche. Ohne vorherige Genehmigung durchgeführten Änderungen oder Instandsetzungen durch den Käufer oder Dritte lassen jegliche Haftung für die daraus entstehenden Folgen erlöschen.
7. Eigentumsvorbehalt Bis zur restlosen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschliesslich übernommener Eventualverbindlichkeiten, bleibt der Liefergegenstand unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Vorbehaltsware zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehalts wegzuholen und nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten unter Aufrechterhaltung weiterer Schadensersatzansprüche oder Vorbehaltsware bis zur völligen Bezahlung sicher zu stellen. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zwecke den Lagerort der Ware betreten und befahren können.
8. Zahlungen Es gelten ausschliesslich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Käufer bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
9. Ersatzansprüche Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, soweit für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
10. Sonstiges Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten oder zu verpfänden oder den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Warengegenstand zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in sonstiger Weise mit Rechten Dritter zu belasten. Bei Pfändungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall, dass das dispositive Recht keine entsprechende Regelung für die als unwirksam qualifizierte Regelung schafft, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13.03.2007 | Gardenparc
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